Bankhaus Rautenschlein AG

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GRUNDSÄTZE FÜR DAS BESCHWERDEMANAGEMENT

Unsere Grundsätze für das Beschwerdemanagement können Sie hier downloaden.

Ombudsmann

Die Bank nimmt am Streitbeilegungsverfahren der Verbraucherschlichtungsstelle „Ombudsmann der privaten Banken“ (http://www.bankenombudsmann.de) teil (vgl. auch Nr. 21 AGB-Banken). Möchten Sie eine Beschwerde beim Ombudsmann der privaten Banken erheben, so reicht es aufgrund einer Gesetzesänderung aus, diese in Textform (z.B. mittels Brief, Telefax oder E-Mail) einzureichen. Bei einer Streitigkeit über einen Zahlungsdienstvertrag (§675f BGB) können sich auch Kunden, die nicht Verbraucher sind, an den Ombudsmann der privaten Banken wenden.